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   LG Detmold, 19.05.2020 - 02 O 191/19   

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https://dejure.org/2020,74958
LG Detmold, 19.05.2020 - 02 O 191/19 (https://dejure.org/2020,74958)
LG Detmold, Entscheidung vom 19.05.2020 - 02 O 191/19 (https://dejure.org/2020,74958)
LG Detmold, Entscheidung vom 19. Mai 2020 - 02 O 191/19 (https://dejure.org/2020,74958)
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  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 281/93

    Auslegung einer Zuwendung als Vorausvermächtnis

    Auszug aus LG Detmold, 19.05.2020 - 2 O 191/19
    Fehlt es an einer solchen Wertverschiebung, muss allein deshalb jedoch nicht notwendig eine Teilungsanordnung vorliegen und ein Vermächtnis ausgeschlossen sein (BGH, Urteil vom 07.12.1994. IV ZR 281/93).
  • OLG Koblenz, 27.11.2013 - 5 U 851/13

    Abgrenzung von Vermächtnis und Teilungsanordnung

    Auszug aus LG Detmold, 19.05.2020 - 2 O 191/19
    Ein dem Erblasser bekannter objektiver Vermögensvorteil wird Indiz für einen Begünstigungswillen sein (vgl. Weidlich - Palandt, BGB 79.Auflage, § 2048, Rdnr. 7; OLG Hamm, Urteil vom 03.März 2009 - 10 U 95/08; m.w.N.) Weiterhin spricht für ein Vorausvermächtnis, wenn die Regelung abgekoppelt vom Erbe gelten soll (OLG Koblenz, Urteil vom 27.11.2013 - 5 U 851/13).
  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 10 U 95/08

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung

    Auszug aus LG Detmold, 19.05.2020 - 2 O 191/19
    Ein dem Erblasser bekannter objektiver Vermögensvorteil wird Indiz für einen Begünstigungswillen sein (vgl. Weidlich - Palandt, BGB 79.Auflage, § 2048, Rdnr. 7; OLG Hamm, Urteil vom 03.März 2009 - 10 U 95/08; m.w.N.) Weiterhin spricht für ein Vorausvermächtnis, wenn die Regelung abgekoppelt vom Erbe gelten soll (OLG Koblenz, Urteil vom 27.11.2013 - 5 U 851/13).
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